Seminare
Gesetzesänderungen für die Steuererklärung 2021
Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2021 erstmals anzuwenden sind,
grundlegende Urteile des EuGHs, des BVerfG und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben
wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.
Die Berater und die Steuerpflichtigen müssen sich über diese Änderungen informieren. Die Änderungen
betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2021 als auch die
Gestaltungsberatung ab 2022.
Es sind alle Gesetzesänderungen, die bis zum 31.12.2021 beschlossen wurden, behandelt. Wichtige
Gesetzesentwürfe sind kurz dargestellt.
Behandelt werden u.a. die mit den folgenden Gesetzen verabschiedeten Rechtsänderungen:
- AbzStEntModG
- ATAD-Umsetzungsgesetz
- Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
- Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung
- Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
- Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
- Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- Steueroasen-Abwehrgesetz
- Fondsstandortgesetz
- Gesetz zur Eindämmung Share Deals
- Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz
Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für
die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von
Fällen dargestellt.
Das Buch erhalten Sie vor dem Seminar per Post und als pdf. Im Seminar werden die wichtigsten
Änderungen vorgetragen. Das Buch hat sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Nachschlagewerk für
die Praxis
entwickelt.
- Inkl. Hinweisen zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz
Referenten

Prof. Dr. Marcus Scholz
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mannheim

Patrick E. Schlarb
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bad Kreuznach
Termin:
Teil 1: Mittwoch, 16.03.2022 von 09.00 – 12.30 Uhr
Teil 2: Donnerstag, 17.03.2022 von 09.00 – 12:30 Uhr
