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Seminare

Gesetzesänderungen für die Steuererklärung 2021

Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2021 erstmals anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGHs, des BVerfG und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.

Die Berater und die Steuerpflichtigen müssen sich über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2021 als auch die Gestaltungsberatung ab 2022.

Es sind alle Gesetzesänderungen, die bis zum 31.12.2021 beschlossen wurden, behandelt. Wichtige Gesetzesentwürfe sind kurz dargestellt.

Behandelt werden u.a. die mit den folgenden Gesetzen verabschiedeten Rechtsänderungen:

  • AbzStEntModG
  • ATAD-Umsetzungsgesetz
  • Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung
  • Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
  • Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Steueroasen-Abwehrgesetz
  • Fondsstandortgesetz
  • Gesetz zur Eindämmung Share Deals
  • Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von Fällen dargestellt.

Das Buch erhalten Sie vor dem Seminar per Post und als pdf. Im Seminar werden die wichtigsten Änderungen vorgetragen. Das Buch hat sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Nachschlagewerk für die Praxis entwickelt.

- Inkl. Hinweisen zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz

Referenten


Prof. Dr. Marcus Scholz


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mannheim


Patrick E. Schlarb


Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bad Kreuznach




Termin:

Teil 1: Mittwoch, 16.03.2022 von 09.00 – 12.30 Uhr
Teil 2: Donnerstag, 17.03.2022 von 09.00 – 12:30 Uhr