Seminare
Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht 2020/2021
Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2020 erstmals
anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGHs, des BVerfG und des BFH sowie
wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.
Die Berater und die Steuerpflichtigen müssen sich über diese Änderungen informieren. Die Änderungen
betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2020 als auch die
Gestaltungsberatung ab 2021.
Es sind alle Gesetzesänderungen, die bis zum 31.12.2020 beschlossen wurden, behandelt. Wichtige
Gesetzesentwürfe sind kurz dargestellt.
Behandelt werden u.a. die mit den folgenden Gesetzen verabschiedeten
Rechtsänderungen:
- (Erstes) Corona-Steuerhilfegesetz
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
- Zweites Familienentlastungsgesetz
- Behinderten-Pauschbetragsgesetz
- Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
- Jahressteuergesetz 2020
- Gesetz zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für
die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von
Fällen dargestellt.
Das Buch wird zum Seminar ausgegeben. Im Seminar werden die wichtigsten Änderungen vorgetragen. Das
Buch hat sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Nachschlagewerk für die Praxis entwickelt.
Referenten
Prof. Dr. Marcus Scholz
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mannheim
Patrick E. Schlarb
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bad Kreuznach
Termin:
Teil 1: Mittwoch, 17.03.2021 von 09.00 – 12.45 Uhr
Teil 2: Donnerstag, 18.03.2021 von 09.00 – 12:45 Uhr