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Seminare

Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht 2020/2021

Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2020 erstmals anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGHs, des BVerfG und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.

Die Berater und die Steuerpflichtigen müssen sich über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2020 als auch die Gestaltungsberatung ab 2021.

Es sind alle Gesetzesänderungen, die bis zum 31.12.2020 beschlossen wurden, behandelt. Wichtige Gesetzesentwürfe sind kurz dargestellt.

Behandelt werden u.a. die mit den folgenden Gesetzen verabschiedeten Rechtsänderungen:

  • (Erstes) Corona-Steuerhilfegesetz
  • Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
  • Zweites Familienentlastungsgesetz
  • Behinderten-Pauschbetragsgesetz
  • Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Jahressteuergesetz 2020
  • Gesetz zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von Fällen dargestellt.

Das Buch wird zum Seminar ausgegeben. Im Seminar werden die wichtigsten Änderungen vorgetragen. Das Buch hat sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Nachschlagewerk für die Praxis entwickelt.

Referenten


Prof. Dr. Marcus Scholz


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mannheim


Patrick E. Schlarb


Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bad Kreuznach



Termin:

Teil 1: Mittwoch, 17.03.2021 von 09.00 – 12.45 Uhr
Teil 2: Donnerstag, 18.03.2021 von 09.00 – 12:45 Uhr